Steuervorteil für zwei Wohnsitze auch nach Umzug
NEU-ISENBURG (eb). Wer berufsbedingt zwei Wohnsitze hat, aus der ehelichen Wohnung aus- und beim neuen Partner einzieht, kann die doppelte Haushaltsführung weiterhin von der Steuer absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof.