Steuerzahler kommt nicht für defekte Alarmanlage auf

NEUSTADT/WEINSTRASSE (mwo). Die Alarmanlage ihrer Praxis sollten Ärzte gut in Schuss halten. Rückt nämlich die Polizei wegen eines Fehlalarms aus, kann sie hierfür Gebühren kassieren, wie jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße bestätigt hat. Es gebe keinen Grund, die angefallenen Kosten der Allgemeinheit aufzubürden.

Veröffentlicht:

Im Streitfall hatte die Alarmanlage eines Kiosks in Landau abends gegen 21.30 Uhr angeschlagen. Die rote Rundumleuchte entging Anwohnern und Passanten nicht; sie informierten die Polizei.

Die rückte auch sofort mit zwei Beamten aus, fand aber weder Diebe noch irgendwelche Einbruchspuren vor. Es war eine einmalige technische Panne, räumte der Kioskbesitzer später ein.

Inhaber muss Rechnung bezahlen

Die Rechnung der Polizei über 120 Euro wollte er allerdings nicht bezahlen. Der technische Defekt könne ihm nicht zugerechnet werden.

Kann er doch, urteilte nun jedoch das VG. Jedenfalls seien die Steuerzahler erst recht nicht die richtige Adresse für die Rechnung.

Az.: 5 K 414/11.NW

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?

Lesetipps
Ein Arzt untersucht die Carotis eines Patienten mittels Ultraschall.

© rh2010 / stock.adobe.com

Zurückhaltung ist Trumpf

Carotisstenose: Wer braucht wirklich eine Operation?

Ein Röntgenbild, das einen Zweikammer-Permanent-Herzschrittmacher (PPM) in der linken Brust im Katheterlabor zeigt.

© MdBabul / stock.adobe.com

Hypertonie

Wenn der Herzschrittmacher zum Blutdrucksenker wird