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Petitionsausschuss

Straftatbestand Korruption muss her!

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BERLIN. Der Petitionsausschuss des Bundestags hat gesetzliche Regelungen zur Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen gefordert. Der Ausschuss habe am Mittwoch eine entsprechende Eingabe einstimmig beschlossen, teilt der Bundestag mit. Sie wird nun an die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz als "Material" überwiesen.

Der Bundesgerichtshof hatte in einem Beschluss im Juni 2012 erkannt, dass Strafbarkeitsregelungen für Bestechung nicht auf Ärzte zutreffen, weil sie nicht "Amtsträger" der Krankenkassen seien.

Der Petent argumentiert, der Staat sei in seiner Fürsorgepflicht gefordert, wenn die Gefahr bestehe, dass das Wirken eines Arztes nicht allein dem Patientenwohl dient.

Der Petitionsausschuss schreibt in seiner Beschlussempfehlung, die Bundesregierung habe dem Ausschuss signalisiert, diese Strafbarkeitslücke schließen zu wollen. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD angekündigt, sie wollten einen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen schaffen. (fst)

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