Streicht Fiskus Privileg für fragwürdige Versicherungen?

Augen auf, heißt es für Anleger, die in Kapitallebens- und Rentenversicherungen investieren. Der Fiskus will Erträge aus solchen Produkten der Abgeltungssteuer unterwerfen. Verbraucherschützer befürworten die Pläne.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:
Ab 1. Januar 2009 müssen Anleger bei der Wahl von Lebensversicherungen genau hinschauen.

Ab 1. Januar 2009 müssen Anleger bei der Wahl von Lebensversicherungen genau hinschauen.

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Investments in fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind in das Visier des Bundesfinanzministeriums geraten. Denn das plant, die Steuervorteile für riskante Assekuranzprodukte zu streichen.

Assekuranzen legen immer öfter Kapitallebens- und Rentenversicherungen auf, die mit den ursprünglichen Produkten kaum noch etwas gemeinsam haben. "Bei einigen Lebensversicherungspolicen ist der Todesfallschutz so gering, dass den Erben nicht einmal das gesamte investierte Kapital garantiert wird", sagt ein hochrangiger Beamter im Bundesfinanzministerium. Bei etlichen Rentenversicherungspolicen seien die Garantiezahlungen so minimal, dass der gesicherte Ertrag unter dem einer Sparbuchverzinsung liege.

Investmentbanker haben nahezu freie Hand bei Fonds

Das liegt daran, dass die Unternehmen einfach einen Versicherungsmantel um Dachfonds schnüren. Deren Manager können auf der Jagd nach hohen Renditen jederzeit das Geld der Anleger zwischen Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds hin- und herschichten. Weil während der Laufzeit keine Steuern auf die Erträge anfallen, können derartige Investments in hohen Gewinnen münden - in negativen Börsenphasen aber auch zu hohen Verlusten führen.

Damit soll nun Schluss sein. "Fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vom 1. Januar nächsten Jahres abgeschlossen werden, sollen der pauschalen Abgeltungsteuer und nicht mehr dem für Anleger günstigeren Halbeinkünfteverfahren unterliegen, sofern sie nicht eine adäquate Risikovorsorge bieten", sagt der Ministerialbeamte.

Die Eckpunkte hat das Bundesfinanzministerium in einem Thesenpapier zusammengestellt. Danach sollen Erträge aus Kapital bildenden Lebens- und Rentenversicherungen nur noch dann nach dem günstigeren Halbeinkünfteverfahren besteuert werden, wenn der Mindesttodesfallschutz vom ersten Tag an wenigstens 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge umfasst, die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Bei Rentenversicherungen muss gewährleistet sein, dass der Kunde bis zum Lebensende Auszahlungen erhält.

Aufgelegt werden die jetzt unter Beschuss genommenen Policen von den Versicherungen, weil sie sich davon einen Vorteil im Wettbewerb mit den reinen Fondsanbietern versprechen. Hintergrund ist die mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft tretende Abgeltungssteuer. Sie sieht vor, dass Anleger pauschal 25 Prozent ihrer Gewinne aus Investments in Aktien, Anleihen und Fonds, die vom 1. Januar 2009 an getätigt werden, an den Fiskus abführen müssen - unabhängig von der Laufzeit des Engagements. Bislang sind Kursgewinne aus Aktien und Anleihen steuerfrei, wenn die Papiere länger als ein Jahr gehalten werden. Nur wenn der persönliche Steuersatz unter der Marke von 25 Prozent liegt, müssen auch die Kapitalerträge entsprechend geringer versteuert werden.

Anders ist das bei Kapital bildenden Lebens- und Rentenversicherungen, selbst wenn diese das Geld der Anleger in Fonds investieren. "Hier gilt das Halbeinkünfteverfahren, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt", sagt Holger Schmitt, Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Fast identische Produkte werden ungleich behandelt

Damit sind die Dachfonds-Produkte der Versicherungen unter Steueraspekten vor allem für Angehörige mittlerer Einkommensgruppen attraktiver als direkte Fondsinvestments. "Ein Anleger mit einem Steuersatz von 30 Prozent muss bei einem direkten Fondsinvestment 25 Prozent der Erträge versteuern, bei einem Dachfondsprodukt mit Versicherungsmantel nur 15 Prozent", kritisiert Andreas Fink, Sprecher des Fondsverbands BVI, die "steuerliche Ungleichbehandlung an sich identischer Produkte".

Assekuranzen haben Vertrauensvorschuss verspielt

Der Steuervorteil sei den Assekuranzprodukten bislang gewährt worden, weil das Bundesfinanzministerium davon ausgegangen sei, dass sie erhebliche Teile des Anlegerkapitals zur Risikovorsorge in geringer rentierliche Anleihen und Geldmarktprodukte investieren würden, sagt der Ministerialbeamte. "Diesen Vertrauensvorschuss haben die Versicherungsunternehmen zunichte gemacht, in dem sie reine Steuersparmodelle ohne Schutz des Anlegerkapitals aufgelegt haben."

Die meisten Anleger würden trotz der höheren Besteuerungsquote sowieso mit direkten Fondsengagements besser fahren, hat die Verbraucherzentrale Bremen in einem Vergleich ermittelt. Deren Finanzexperte Arno Gottschalk fasst das Ergebnis so zusammen: "Die Gebühren sind bei den meisten Versicherungsprodukten so hoch, dass sie den gesamten Steuerspareffekt zunichte machen."

Abgeltungssteuer: Altverträge sind von der Neuregelung nicht betroffen

Mit der Streichung des Steuerprivilegs für risikoreiche fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen stopft das Bundesfinanzministerium ein weiteres Steuerschlupfloch. Bereits zuvor wurden Zertifikaten und Luxemburger Millionärsfonds die Steuervorteile aberkannt.

Für bestehende Kapital bildende Lebens- und Rentenversicherungen gelten die bisherigen Regelungen. Bei Altverträgen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossenen wurden, sind die Erträge steuerfrei. Vorausgesetzt, der Mindesttodesfallschutz beträgt 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge, der Vertrag läuft über mindestens zwölf Jahre und die Beiträge wurden über einen Zeitraum von wenigstens fünf Jahren eingezahlt. Seither abgeschlossene Verträge werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, sofern die Mindestlaufzeit zwölf Jahre beträgt und die Auszahlung erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres erfolgt.

Die Verbraucherzentrale Bremen hat 19 fondsgebundene Kapitallebensversicherungen mit direkten Fondsinvestments verglichen. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent wies nur ein Produkt eine höhere Rendite als ein Fondsinvestment auf - und dies auch nur dann, wenn Anleger den vollen Ausgabeaufschlag von fünf Prozent zahlen. Bei Fondsinvestments über Direktbroker entfällt jedoch der Ausgabeaufschlag. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent würden sechs der 19 Versicherungsprodukte nach Steuern höhere Renditen abwerfen als ein Fondssparplan, bei dem der volle Ausgabeaufschlag gezahlt wird. Bei einem Ausgabeaufschlag von nur 2,5 Prozent würde jedoch nur noch ein Produkt besser abschneiden.

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