Verwaltungsgerichtsurteil

Studierende müssen Prüfunfähigkeit unverzüglich anzeigen

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Klage einer Medizinstudentin abgelehnt, die wegen stark psychischer Belastung durch die COVID-19-Pandemie von einer Klausur im Nachhinein zurücktreten wollte. Die Klägerin hätte rechtzeitig bei Prüfungsbeginn oder aber gegebenenfalls noch während der Prüfung ihren Rücktritt erklären können.

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