Telefonrechnung gilt nicht als Sende-Beweis
NEUSTADT (dpa). Eine Rechnung der Telekom beweist nicht den Eingang eines Faxes beim Finanzamt. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem Urteil entschieden.
NEUSTADT (dpa). Eine Rechnung der Telekom beweist nicht den Eingang eines Faxes beim Finanzamt. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem Urteil entschieden.
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