Tochter auf Schulung - trotzdem Kindergeld

Veröffentlicht:

KÖLN (dpa). Eltern erhalten für ihren erwachsenen Nachwuchs weiter Kindergeld, wenn sich Sohn oder Tochter in einer Schulung auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten. Das entschied das Kölner Finanzgericht im Fall einer jungen Frau, die mehrwöchig für einen Job als Flugbegleiterin geschult wurde. Es handele sich dabei nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern die Schulung sei als Berufsausbildung zu werten. Und damit hätten die Eltern auch Anspruch auf Kindergeld , hieß es in dem am Montag veröffentlichten Urteil.

Az.: 10 K 212/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Lohnfortzahlung dank ärztlicher Berufserfahrung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vier Erreger im Blick

Kampf gegen Antibiotikaresistenzen: Werden die Ziele erreicht?

Fallbericht

Starker Verdacht auf Kolonkrebs – und das steckte dahinter

Lesetipps
Ein Mann hält sich mit der Hand an die Stirn. Sein Kopf zerbricht in Scherben.

© pathdoc / stock.adobe.com

Alzheimer-Therapie im Wandel

Wie die neuen Antikörper die Versorgung von Demenzkranken verändern