Unfallopfer trägt nicht die Rettungskosten

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BIEDENKOPF (eb). Schwer verletzte Unfallopfer müssen nicht die Kosten für die Suche der Rettungskräfte nach angeblichen Beifahrern übernehmen. Das entschied das Amtsgericht Biedenkopf. Auch nicht, wenn das Opfer vage Aussagen hinsichtlich nicht existierender Mitfahrer gemacht hat. In dem verhandelten Fall hatte der Rettungsdienst von einer Autofahrerin für einen mehrstündigen Sucheinsatz nach möglichen Beifahrern rund 1400 Euro verlangt. Zu Unrecht, so die Richter; aufgrund ihrer Verletzungen habe die Beklagte keine verlässlichen Angaben über Beifahrer machen können.

Az.: 50 C 607/05 (70)

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