Unfallversicherer muß bei Tinnitus zahlen
KOBLENZ (dpa). Eine private Unfallversicherung muß grundsätzlich zahlen, wenn ein Versicherter nach einem Unfall an Tinnitus leidet. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.
KOBLENZ (dpa). Eine private Unfallversicherung muß grundsätzlich zahlen, wenn ein Versicherter nach einem Unfall an Tinnitus leidet. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.
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