Urteil
Unfallversicherung zahlt auch bei Impfschäden
MAINZ. Erkranken Arbeitnehmer an einer - vom Arbeitgeber empfohlenen - Impfung so, dass sie erwerbsgemindert bleiben, steht ihnen eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu, da es sich um einen "Arbeitsunfall" gehandelt hat.
Beim Sozialgericht in Mainz ging es um eine Krankenschwester in einem Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, der der Arbeitgeber eine Impfung gegen das Schweinegrippen-Virus H1N1 empfohlen hatte.
Das Gericht entschied (Az.: S 10 U 48/11), dass das ausreiche, einen sachlichen Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit und der Impfung festzustellen. (bü)