Direkt zum Inhaltsbereich

Ungleiche Verteilung bei Abfindungen erlaubt

STUTTGART (reh). Gibt es bei betrieblich bedingten Kündigungen einen Sozialplan, dürfen Arbeitgeber in diesem bei der Bemessung der Abfindungshöhen Altersstufen bilden. Je nach Alter des Arbeitnehmers darf also eine höhere oder niedrigere Abfindung festgelegt werden.

Veröffentlicht:

Das hat das Bundesarbeitsgericht nun entschieden, berichtet Rechtsanwalt Michael Henn vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VdAA). Denn ältere Arbeitnehmer hätten auf dem Arbeitsmarkt größere Schwierigkeiten, einen neuen Job zu finden als jüngere.

Die konkrete Ausgestaltung der Altersstufen im Sozialplan unterliege nach Paragraf 10 Satz 2 AGG aber einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Sie darf also die Interessen der benachteiligten Altersgruppen nicht unangemessen vernachlässigen. Die Regelung sei auch mit dem Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union vereinbar.

Im verhandelten Fall bestimmte sich die Höhe der Abfindung nach einem Faktor nach einem beim beklagten Unternehmen geltenden Sozialplan, der mit dem Produkt aus Betriebszugehörigkeit und Bruttomonatsverdienst zu multiplizieren war.

Der Faktor betrug bis zum 29. Lebensjahr des Mitarbeiters 80 Prozent, bis zum 39. Lebensjahr 90 Prozent und ab dem 40. Lebensjahr 100 Prozent.

Die Beklagte zahlte der zum Zeitpunkt der Kündigung 38-Jährigen Klägerin eine mit dem Faktor von 90 Prozent errechnete Abfindung in Höhe von 31.199,02 Euro. Mit ihrer Klage verlangte die Klägerin die Differenz zur ungekürzten Abfindung, sagt Henn. Ihre Klage blieb jedoch ihne Erfolg.

Az.: 1 AZR 764/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Krankenkasse muss keine Skiprothese bezahlen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Pro & Contra

Betablocker nach Herzinfarkt – Standard oder Einzelfallentscheidung?

Tipps für das Gespräch

Krebsfrüherkennung: Das ist bei der Patientenberatung wichtig

Hautärztliche Empfehlungen

Welche Ernährung bei Akne ratsam ist

Lesetipps
Hausarzt Florian Vorderwülbecke mit seiner Tasche

© Vincenz Vorderwülbecke

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Viel hilft viel? Die Studienlage zu Probiotika ist im besten Falle durchwachsen.

© Romario Ien / stock.adobe.com

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

In Deutschland machen frühe Erkrankungen mit Darmkrebs (EOCRC), also vor dem 50. Lebensjahr circa 5 Prozent der Neudiagnosen aus.

© Dmytro / stock.adobe.com

Registerauswertung aus neun Bundesländern

Mehr Darmkrebs-Neudiagnosen bei Jüngeren in Deutschland