LSG Schleswig
Urteil: Nichtbeachtung von Therapiehinweisen müssen Ärzte frühzeitig begründen
Weil zwei Orthopäden entgegen Vorgabe des G-BA einem Patienten Humira® gegen entzündliche Gelenkerkrankungen verschrieben haben, sollen sie hohen Regress leisten. Zu Recht, sagen die Richter.