Sozialgericht München
Urteil: Pharmaunternehmen müssen bei Lieferschwierigkeiten keinen Schadenersatz leisten
Nur wenn der Rabattvertrag dies ausdrücklich vorsieht, müssen Pharmafirmen bei Lieferschwierigkeiten Schadenersatz zahlen. Die Klage einer Krankenkasse blieb erfolglos.




