Urteil: Richter müssen Blutprobe anordnen

Veröffentlicht:

SCHLESWIG (dpa). Eine Blutprobe darf nur in Ausnahmefällen die Polizei anordnen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Bei einer Verkehrskontrolle hatte ein Polizist nach einem positiven Drogenschnelltest eine Blutprobe des Fahrers angeordnet - zu Unrecht, so das OLG. Grundsätzlich dürfe dies nur ein Richter, nur ausnahmsweise auch Staatsanwaltschaft oder Polizei.

Az: 1 SsOWi 92/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ärztliche Pflichttätigkeiten

Zehn Praxis-Tipps für die Leichenschau

Voraussetzungen für neue Kassenleistung

Lungenkrebs-Screening: Wie gut sind Praxen vorbereitet?

Schulterblick

Wie eine Wiesbadener Hausärztin ihre Praxis digitalisiert

Lesetipps
Formular 21 - wie es richtig ausgefüllt wird, war in den vergangenen Jahren nicht allen Ärzten klar.

© Fernando Gutierrez-Juarez / dpa / picture alliance

Bescheinigung eines erkrankten Kindes

Kinderkrankenschein: So wird Formular 21 richtig ausgefüllt

Ein Arzt lädt Daten in die E-Patientenakte hoch

© Daniel Karmann/dpa/picture alliance

Elektronische Patientenakte im Versorgungsalltag

Bei diesen ePA-Baustellen müssen Praxen auf Behelfslösungen setzen