Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil: Richter müssen Blutprobe anordnen

Veröffentlicht:

SCHLESWIG (dpa). Eine Blutprobe darf nur in Ausnahmefällen die Polizei anordnen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Bei einer Verkehrskontrolle hatte ein Polizist nach einem positiven Drogenschnelltest eine Blutprobe des Fahrers angeordnet - zu Unrecht, so das OLG. Grundsätzlich dürfe dies nur ein Richter, nur ausnahmsweise auch Staatsanwaltschaft oder Polizei.

Az: 1 SsOWi 92/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Pflichten, Abrechnung und Angehörigenwünsche

Worauf es bei der ärztlichen Leichenschau ankommt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Pflichten, Abrechnung und Angehörigenwünsche

Worauf es bei der ärztlichen Leichenschau ankommt

Lesetipps
Eine Frau fasst sich mit den Händen an den Kopf.

© Graphicroyalty / stock.adobe.com

Mentale Gesundheit gestärkt

Mit einem Fünf-Tages-Programm gegen chronischen Kopfschmerz

Ein Kind trinkt einen exotischen Drink mit einem Strohhalm aus der ausgehöhlten Frucht.

© Natallia / stock.adobe.com

Exotisches Streetfood

Reisediarrhö: „Durchgegart“ muss nicht viel heißen