Urteil: Richter müssen Blutprobe anordnen

Veröffentlicht:

SCHLESWIG (dpa). Eine Blutprobe darf nur in Ausnahmefällen die Polizei anordnen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Bei einer Verkehrskontrolle hatte ein Polizist nach einem positiven Drogenschnelltest eine Blutprobe des Fahrers angeordnet - zu Unrecht, so das OLG. Grundsätzlich dürfe dies nur ein Richter, nur ausnahmsweise auch Staatsanwaltschaft oder Polizei.

Az: 1 SsOWi 92/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps