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Urteil: Videokamera im Hauseingang unzulässig

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MÜNCHEN (dpa).  Eine Überwachungskamera im Hauseingang verletzt nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts das Persönlichkeitsrecht der Mieter. Diese müssten unüberwacht die eigene Wohnung verlassen und ungestört Besuch empfangen können, urteilte das Gericht. Eine Mieterin hatte geklagt, weil ihr Vermieter im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses eine Kamera installiert hatte. Sie war von innen auf die Eingangstür gerichtet und nahm jeden auf, der das Haus betrat. Als der Vermieter sich weigerte, die Kamera zu entfernen, zog die Frau vor Gericht.

Selbst wenn die Mieter von der Existenz der Kamera wüssten, seien sie in ihrer Freiheit eingeschränkt, hieß es im Urteil. Gerechtfertigt sei das Anbringen einer Kamera nur, wenn "eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern gewesen wäre". Der beklagte Vermieter hatte angegeben, vor seinem Haus seien Fahrräder gestohlen worden, und Unbekannte hätten den Eingang mit Farbe besprüht. Die Begründung reichte dem Richter nicht aus, weil die Delikte vor dem Haus begangen worden seien und bei geschlossener Tür von der Kamera nicht erfasst worden wären.

Az.: 423 C 34037/08

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