Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil: Videokamera im Hauseingang unzulässig

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (dpa).  Eine Überwachungskamera im Hauseingang verletzt nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts das Persönlichkeitsrecht der Mieter. Diese müssten unüberwacht die eigene Wohnung verlassen und ungestört Besuch empfangen können, urteilte das Gericht. Eine Mieterin hatte geklagt, weil ihr Vermieter im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses eine Kamera installiert hatte. Sie war von innen auf die Eingangstür gerichtet und nahm jeden auf, der das Haus betrat. Als der Vermieter sich weigerte, die Kamera zu entfernen, zog die Frau vor Gericht.

Selbst wenn die Mieter von der Existenz der Kamera wüssten, seien sie in ihrer Freiheit eingeschränkt, hieß es im Urteil. Gerechtfertigt sei das Anbringen einer Kamera nur, wenn "eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern gewesen wäre". Der beklagte Vermieter hatte angegeben, vor seinem Haus seien Fahrräder gestohlen worden, und Unbekannte hätten den Eingang mit Farbe besprüht. Die Begründung reichte dem Richter nicht aus, weil die Delikte vor dem Haus begangen worden seien und bei geschlossener Tür von der Kamera nicht erfasst worden wären.

Az.: 423 C 34037/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Anästhesisten: Mindeststandards dürfen nicht nur Empfehlung sein

Nach Tod von Kind: Mehr als 13 Jahre Haft für Narkosearzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Lesetipps
Einsame jüngere Frau

© Photographee.eu / stock.adobe.com

DEGAM-Kongress

Einsamkeit trifft nicht nur Ältere

Eine Frau sitzt mit einer brennenden Zigarette hinter dem Lenkrad ihres Autos.

© Peter Steffen/dpa

DEGAM-Kongress

Wie viele KHK-Patienten rauchen?