85-facher Mord

Urteil gegen Krankenpfleger Niels H. rechtskräftig

Der Massenmörder aus Geltungssucht Niels H. hat den Rechtsweg gegen seine Verurteilung ausgeschöpft – vergeblich.

Veröffentlicht:

Karlsruhe. Die lebenslange Freiheitsstrafe für den Oldenburger Krankenpfleger Niels H. ist rechtskräftig. Das Landgericht Oldenburg hatte H. des Mordes an 85 Patienten für schuldig befunden. Das entsprechende Urteil ist ohne jeden Rechtsfehler, befand nun der Bundesgerichtshof.

H. war in Krankenhäusern in Oldenburg und dann in Delmenhorst jeweils auf der Intensivstation tätig. Nach den Feststellungen des Oldenburger Landgerichts hatte er von 2002 bis 2005 zahlreichen Patienten Medikamente verabreicht, die zum Herzstillstand führen. Ihm ging es darum, die Patienten wiederbeleben zu können, um so Anerkennung von Patienten, Ärzten und Kollegen zu bekommen.

Dies gelang aber nicht immer; viele Patienten starben. Das Landgericht hielt 85 Fälle für erwiesen, 15 weitere Tatvorwürfe dagegen nicht. Die Motive des Krankenpflegers wertete es als Mord aus niedrigen Beweggründen. Heimtücke habe zuletzt nicht mehr vorgelegen, weil Kollegen und Ärzte bereits misstrauisch und damit nicht mehr arglos waren.

Revision abgewiesen

Neben der Freiheitsstrafe stellte das Landgericht am 6. Juni 2019 die besondere Schwere der Schuld fest und sprach ein lebenslanges Berufsverbot für die Kranken- und Altenpflege sowie das Rettungswesen aus.

Hiergegen hatte Niels H. den BGH angerufen. Dieser wies die Revision nun jedoch ab. Die Überprüfung des Oldenburger Urteils habe „keinen Rechtsfehler ergeben, sämtliche Rügen sind ohne Erfolg geblieben“, so die Karlsruher Richter. (mwo)

Bundesgerichtshof, Az.: 3 StR 624/19

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer