Landgericht Frankenthal
Verfasser einer Bewertung muss Tatsachenbehauptung beweisen können
Verfasser eines Onlineeintrags zur Löschung verurteilt. Dem Verfasser stehe zwar eine frei Meinung zu, eine rufschädigende Behauptung muss aber nur hingenommen werden, wenn sie den Tatsachen entspricht.