Verfassungsgericht nimmt Beschwerde von Ärzten nicht an

KÖLN (iss). Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden gegen die geplante Behandlungspflicht für die im Standard- und im Basistarif versicherten Privatpatienten nicht zur Entscheidung angenommen.

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Ein Internist und ein Zahnarzt hatten in Karlsruhe Beschwerde eingelegt, weil sie ihre Berufsfreiheit durch die Regelung verletzt sahen. Die große Koalition hat sich darauf verständigt, den Sicherstellungsauftrag für die Versicherten im Standard- und im Basistarif an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen zu übertragen.

Da sich die gesetzliche Regelung an die Körperschaften und nicht an die Vertragsärzte selbst wendet, seien die Mediziner nicht unmittelbar in ihren Grundrechten getroffen, entschieden die Verfassungsrichter. Die Übertragung des Sicherstellungsauftrages heiße nicht, dass die KVen alle Mitglieder verpflichten müssen, Standard- und Basistarifversicherte zu behandeln. Die KVen könnten jetzt entscheiden, wie sie die ihnen gestellte Aufgabe zweckmäßig lösen.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts; Az.: 1 BvR 807/08 und 808/08

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