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Medizintechnik

Verordnung eher Bremser als Sprinter?

Die angedachte Form der Nutzenbewertung von Medizinprodukten wird der Investitionsstau in Kliniken verschärfen, warnt ein Branchenverband.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Wirkt die voraussichtlich zum 1. Januar 2016 in Kraft tretende Medizinproduktemethoden-Bewertungsverordnung (MeM-BV) als Investitionsbremse in deutschen Kliniken?

Dahingehende Befürchtungen äußerte nun der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) auf der weltgrößten Medizinmesse Medica in Düsseldorf.

Die MeM-BV steckt für den Gemeinsamen Bundesausschuss die Leitplanken ab für eine strengere Nutzenbewertung bestimmter Medizinprodukte der Risikoklassen IIb und III, wie zum Beispiel Herzschrittmacher (wir berichteten).

Die Bundesregierung erschwere mit der MeM-BV, die sich noch in der Ausarbeitung befindet, die Einführung innovativer Medizinprodukte in die Versorgung. Der ZVEI verwies darauf, dass die Kliniken in Deutschland seit langem unter einem ungedeckten Bedarf an medizintechnischer Ausstattung litten.

Der ZVEI-Fachverband Elektromedizinische Technik beziffert den Investitionsstau im Krankenhaus allein bei bildgebender Diagnostik auf 15 Milliarden Euro. "Angesichts dieser Investitionslücke muss die Schaffung von geeigneten Vergütungs- und Finanzierungssystemen oberste Priorität in der Gesundheitspolitik haben", fordert Dr. Michael Meyer, Vize-Vorsitzender des Fachverbands.

Die angedachten Verfahren zur Medizinprodukte-Nutzenbewertung enthielten nach wie vor Unsicherheiten, die für die MedTech-Branche kaum kalkulierbar seien. (maw)

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