Versandhändler müssen Lieferkosten ausweisen
KARLSRUHE (dpa). Versandhändler müssen bei ihren Angeboten deutlich auf Lieferkosten und Mehrwertsteuer hinweisen. Allerdings dürfen nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Anforderungen an die Informationspflichten des Handels nicht überspannt werden.