Italien-Urlauber
Versicherer zahlen nicht für Corona-Stornierung
Köln. Urlauber, die aus Angst vor dem Coronavirus ihre geplante Italienreise nicht antreten wollen, haben derzeit keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen durch die Reiserücktrittsversicherung. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Automobilclub hin. Auch wer aktuell in Italien unterwegs ist und die Reise abbrechen möchte, bleibt derzeit auf den Kosten sitzen.
„Hier zahlen weder Reiserücktrittsversicherung noch Reiseabbruchversicherung, da diese nur Gründe für die Stornierung der Reise abdecken, die in der Person des Reisenden liegen“, so der Club. Eine Reiserücktrittspolice springt ein, wenn eine Reise aufgrund einer schweren Krankheit, eines Todesfalls in der Familie oder eines schweren Unfalls abgesagt werden muss. Die reine Angst vor einer Ansteckung reicht nicht als Grund für einen Reiserücktritt aus.
Anders sieht es aus, wenn es einen guten Grund für eine Stornierung oder einen Reiseabbruch gibt. Das kann der Fall sein, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein vom Virus betroffenes Gebiet herausgibt. Eine Reisewarnung für Italien gibt es derzeit nicht. (acg)