Italien-Urlauber

Versicherer zahlen nicht für Corona-Stornierung

Veröffentlicht:

Köln. Urlauber, die aus Angst vor dem Coronavirus ihre geplante Italienreise nicht antreten wollen, haben derzeit keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen durch die Reiserücktrittsversicherung. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Automobilclub hin. Auch wer aktuell in Italien unterwegs ist und die Reise abbrechen möchte, bleibt derzeit auf den Kosten sitzen.

„Hier zahlen weder Reiserücktrittsversicherung noch Reiseabbruchversicherung, da diese nur Gründe für die Stornierung der Reise abdecken, die in der Person des Reisenden liegen“, so der Club. Eine Reiserücktrittspolice springt ein, wenn eine Reise aufgrund einer schweren Krankheit, eines Todesfalls in der Familie oder eines schweren Unfalls abgesagt werden muss. Die reine Angst vor einer Ansteckung reicht nicht als Grund für einen Reiserücktritt aus.

Anders sieht es aus, wenn es einen guten Grund für eine Stornierung oder einen Reiseabbruch gibt. Das kann der Fall sein, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein vom Virus betroffenes Gebiet herausgibt. Eine Reisewarnung für Italien gibt es derzeit nicht. (acg)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Trotz stattgehabter Gürtelrose impfen?

„ÄrzteTag“-Podcast

Was wäre Ihre Lieblings-GOP in der GOÄneu, Herr Dr. Beier?

Lesetipps
Hib-Impfung: Was tun, wenn der Impfstoff nicht lieferbar ist?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Hib-Impfung: Was tun, wenn der Impfstoff nicht lieferbar ist?

Maschinenraum für Gesetze: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages nimmt seine Arbeit auf. (Archivbild)

© Dt. Bundestag / Simone M. Neumann

21. Deutscher Bundestag

Das sind die Mitglieder im neuen Gesundheitsausschuss