Defensive Konkurrentenklage
Vertragsarztsitz: Chance auf Konkurrenzabwehr nur unter bestimmten Umständen
Ein Vertragsarzt ist „nur unter engen Voraussetzungen“ berechtigt, die Zulassung eines Kollegen anzufechten, wie das Bundessozialgericht entschied. Voraussetzung ist danach, dass der Status des neu zugelassenen Konkurrenten gegenüber dem eigenen Status nachrangig ist.