Direkt zum Inhaltsbereich

Verwaltungsgericht erlaubt Arzneiabgabe per Automat

NEU-ISENBURG (reh). Das Verwaltungsgericht Mainz hat ein Terminal an einer Apotheke für zulässig erachtet, das die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneien ermöglicht - ohne Kundenkontakt.

Veröffentlicht:

Das Terminal in einer rheinhessischen Gemeinde sei, wenn es mit einem vom Hersteller angebotenen Drucker ausgestattet werde, rechtlich nicht zu beanstanden, befanden die Richter. Denn dann könnten auf den Originalverschreibungen die gesetzlich geforderten Angaben wie Name der Firma des Apothekeninhabers und Preis des Arzneimittels ausgewiesen werden.

Streitpunkt war ein Abgabeterminal in der Filialapotheke des Klägers, über das sowohl nicht verschreibungspflichtige als auch verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden können. Bei verschreibungspflichtigen Arzneien tritt der Apotheker allerdings per Bildschirmtelefonie mit dem Kunden in Kontakt. Rezepte werden eingescannt und über einen Computerbildschirm überprüft. Die Ausgabe an den Kunden wird per Video überwacht.

Az.: 4 K 375/08. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte

Lesetipps
Patient vor der CT-Untersuchung der Lunge.

© jovannig / stock.adobe.com

Telemedizin für Prävention

Lungenkrebs-Screening: Das Münsterland zeigt, wie es funktionieren kann

Frau sitzt nachts auf ihrem Bett und schaut ins Licht ihrer Nachttischlampe.

© stokkete / stock.adobe.com

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren