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Verzahnung birgt Risiko für Kliniken

WIESBADEN (reh). Erbringen niedergelassene Ärzte Leistungen in Kliniken, muss das rechtlich abgesichert sein. Dabei könnte das Versorgungsgesetz eine interessante Perspektive bieten, jedoch nicht ohne finanzielles Risiko für die Kliniken.

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In Kliniken tätig sein und trotzdem die eigene Praxis führen, das können Ärzte bereits. Meist werden diese Verträge über belegärztliche oder Honorarverträge rechtlich abgesichert. Dabei müssten Ärzte bei Honorarverträgen aufpassen, dass nicht der Eindruck der Scheinselbstständigkeit entstehe, sagte Rechtsanwältin Stefanie Pranschke-Schade beim diesjährigen Internistenkongress.

Denn dann könnten Abgaben an die Sozialversicherung fällig werden - auch noch nachträglich. Wobei für die Kliniken eine andere Variante, ein normaler Arbeitsvertrag, ohnehin günstiger wäre, so die auf Medizinrecht spezialisierte Juristin. Denn nur wer angestellt sei, werde auch bei den Budgetverhandlungen der Kliniken als Personal anerkannt.

Das Ganze könnte mit dem geplanten Versorgungsgesetz laut Pranschke-Schade eine neue Dimension erhalten. Im Prinzip könnten niedergelassene Ärzte mehr als bisher an Kliniken tätig werden, etwa in der spezialärztlichen ambulanten Versorgung.

Das berge finanzielle Risiken für die Kliniken. Denn wie sollen die Budgets der Kliniken angepasst werden, wenn das Volumen der Klinikleistungen ausgeweitet wird, die Ärzte aber nicht als Personal der Klinik zählen? Die Erfahrungen der Juristin zeigten, dass erste Kostenträger ähnliche Konstellationen in Budgetverhandlungen bereits als Argument nutzen, um weniger Geld locker machen zu müssen.

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