Honorarpolitik

Videofallkonferenz: Nur noch bis Ende 2024 ungedeckelt

Die Koordination von Medizin und Pflege kann auch am Bildschirm erfolgen. Die Pandemie bewirkte eine volatile Anforderung der einschlägigen GOP 01442 volatil. Nun scheint sich der Bedarf eingepegelt zu haben.

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Berlin. Die Vergütung der Videofallkonferenz mit Pflegekräften (EBM-Position 01442) erfolgt nur noch für die Dauer des kommenden Jahres extrabudgetär. Zum 1. Januar 2025 soll die mit 86 Punkten (aktuell 9,88 Euro) dotierte Leistung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss jetzt auf seiner Website veröffentlicht.

Die GOP 01442 war im Oktober 2019 eingeführt worden. Seither wird die Leistung voll bezahlt. Die ab 2025 vorgesehene Deckelung wird von den Partnern der Selbstverwaltung damit begründet, dass „die Mengenentwicklung eine weitere extrabudgetäre Vergütung nicht erfordert“.

Die Videofallkonferenz mit Pflegekräften ist bis zu dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig, wobei ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal oder in den beiden vorangegangenen Quartalen in derselben Praxis stattgefunden haben muss. (cw)

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