Vorsicht bei Sonderzahlungen an die Mitarbeiter
ERFURT (mwo). Ungleiche Arbeitsbedingungen können eine ungleiche Behandlung bei freiwilligen Sonderzahlungen rechtfertigen. Zumindest, wenn die Zahlung Nachteile einer Arbeitnehmer gruppe ausgleichen soll, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG).