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Der Versicherungstipp

Vorsicht bei ruhenden Verträgen!

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Wer eine ruhende Kapitallebens- oder private Rentenversicherung besitzt, sollte von seinem Versicherer die angesparte Summe neu berechnen lassen. Das empfiehlt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Es winken höhere Auszahlungen.

Hintergrund sind einige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der bestimmte Klauseln in Lebensversicherungsverträgen für unwirksam erklärt hat. Versicherte, die ihre Verträge gekündigt haben, können mit Nachzahlungen rechnen - wenn sie Ansprüche innerhalb von drei Jahren nach Kündigung geltend gemacht machen. Sonst sind sie verjährt.

Anders sieht es bei ruhenden Policen aus. Die daraus resultierenden Ansprüche verjähren nach Angaben der Verbraucherschützerin nicht. Deshalb sollten Versicherte reagieren.

Zwar geben einige Versicherer an, dass sie ruhende Verträge im Sinne des Urteils anpassen. Doch Castelló rät zu Wachsamkeit.

Eine automatische Anpassung müsste sich in der jährlichen Standmitteilung über die angesparte Summe in einem Sprung nach oben niederschlagen. Kann der Kunde nichts Entsprechendes feststellen, sollte er umgehend Ansprüche stellen. (akr/iss)

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