Vorsicht bei sehr günstigen Laborangeboten!
KARLSRUHE (juk). Angebote in Laborgemeinschaften für sogenannte O I- oder O II-Leistungen (alter EBM!) waren mit Vorsicht zu genießen, wenn sie unterhalb der EBM-Kostensätze lagen. Das zeigt wieder einmal ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Laborärzte, die an solchen Offerten beteiligt sind, handeln unter Umständen wettbewerbswidrig. Und Hausärzte verstoßen gegen die Berufsordnung.