Wartelisten-Pfusch bei Transplantationen?

Vorwürfe gegen Münchner Klinik

Am Münchner Uni-Klinikum Großhadern steht der Vorwurf im Raum, dass Patienten auf Wartelisten für Organtransplantationen zu Unrecht bevorzugt wurden. Die Klinik weist die Kritik zurück.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Prüfungskommission für Organtransplantationen hat dem Münchner Universitätsklinikum Großhadern wiederholte Regelverstöße bei Wartelisten für schwer Herzkranke vorgeworfen.

Die Kommission von Bundesärztekammer (BÄK), Deutscher Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hatte 64 Fälle in den Jahren 2010 bis 2012 überprüft.

Bei 20 Patienten hätten die Dringlichkeitsanträge gegen die Richtlinien verstoßen. Darüber hatten die "Süddeutsche Zeitung" und die "taz" berichtet.

In 17 der 20 Fälle seien diese Verstöße bewusst und gewollt geschehen, stellten die Prüfer fest. Das Klinikum wies die Vorwürfe strikt zurück. Vielmehr seien die Patienten nach neuesten medizinischem Stand behandelt worden.

BÄK-Richtlinien nicht mehr aktuell?

Die Richtlinien der BÄK seien nicht auf dem aktuellen Stand. Das Klinikum rief die Bundesärztekammer auf, "die Richtlinien dem Stand der medizinischen Wissenschaften anzupassen und keine unberechtigten Manipulationsvorwürfe zu formulieren".

Die Vorsitzende der Prüfungskommission, Anne-Gret Rinder, sagte der Deutschen Presse-Agentur dazu, es gehe nicht um die Frage nach der richtigen Therapie, sondern um unrichtige Angaben.

"Wir haben ausschließlich moniert, dass sie gegenüber Eurotransplant falsche Angaben gemacht haben."

Um einen schwerst herzkranken Patienten bei Eurotransplant als zentraler Vergabestelle für Spenderorgane mit höchster Dringlichkeit anzumelden, muss der Kranke unter anderem therapiert werden.

Den Vorgaben zufolge müssten Patienten über einen Zeitraum hoch dosiert mit bestimmten Herzmedikamenten behandelt werden. Das Klinikum habe jeweils einige Tage vor der Meldung an Eurotransplant mit der Medikamentengabe begonnen.

Die Meldung sei zunächst wöchentlich nötig gewesen, ab 2011 achtwöchentlich - und die Medikamentengaben hätten jeweils just vor dieser Meldung begonnen, "so dass eindeutig ist, dass diese Medikamentengabe unmittelbar in Zusammenhang stand mit der Antragstellung", sagte Rinder.

Klinik verteidigt sich

Das Klinikum betonte hingegen, es gebe unterschiedliche Interpretationen der Vorgaben zur Gabe der Herz-Medikamente. Es sei nicht festgeschrieben, wann und wie lange sie gegeben werden müssen.

Die Unterlagen hätten stets enthalten, wann die Medikamente gegeben wurden - von falschen Angaben könne nicht die Rede sein.

Das Uni-Klinikum argumentiert weiter, es wende seit Jahren eine verträglichere medikamentöse Behandlung in Intervallen an, die dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entspreche und nicht gegen die Richtlinien verstoße.

Die Bundesärztekammer habe das Klinikum und sein Vorgehen bereits im Frühjahr 2010 unter die Lupe genommen - und das explizit offengelegte Therapieschema nicht beanstandet.

Rinder sagte hingegen, damals sei die Gesetzeslage anders gewesen. "Eine so umfassende Prüfung war damals gar nicht möglich", erklärte die Kommissionsvorsitzende. (dpa)

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