Steuern
Wann ist ein Arbeitszimmer ein Arbeitszimmer?
MÜNCHEN. Eine erhebliche private Mitnutzung eines häuslichen Arbeitszimmers schließt dessen steuermindernde Berücksichtigung generell aus.
Nach eine aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München gilt dies auch für ein Zimmer, das nicht dem üblichen "Typus" eines als Büro genutzten häuslichen Arbeitszimmers entspricht, etwa auch für einen Lagerraum oder ein Besprechungszimmer (Az.: VIII R 24/12).
Nach einem weiteren Urteil kann auch ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden, wenn er nur durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt oder durch einen Durchgang ohne Tür erreichbar ist. (Az.: VIII R 10/12) (mwo)