Warnung vor Kreditkarten mit Teilzahlungsmodus

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MÜNCHEN (eb). Wer sich für eine Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion entscheidet, bekommt dazu oft eine Zahlungsschutzversicherung angeboten. Die Verbraucherzentrale Bayern steht beiden Produkten sehr kritisch gegenüber. Bei den "Revolving-Kreditkarten" ist der mit ihnen beglichene Geldbetrag monatlich nicht in voller Höhe an die Bank zurückzuzahlen. Die Gefahr sei laut der Verbraucherschützer groß, dass der Kunde durch die Teilzahlungsfunktion rasch den Überblick über seine Ausgaben verliert. Sicherheit soll eine Zahlungsschutzversicherungen bieten, die bei Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit sowie im Todesfall für den Fehlbetrag aufkommt. "Diese Versicherung ist in den meisten Fällen jedoch teuer und wegen vieler Ausnahmen nutzlos", warnt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Er rät, auf Angebote mit Teilzahlungsfunktion zu verzichten.

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