Kfz-Beiträge und Coronavirus

Wegen COVID-19 gibt es bei manchen Versicherern Geld zurück

Erste KFZ-Versicherer reagieren auf die gesunkenen Unfallzahlen auf den Straßen durch den Lockdown und bieten ihren Kunden Erstattungen der Versicherungsprämien. Was müssen Autofahrer dafür tun?

Von Kaja Adchayan Veröffentlicht:
Positiver Effekt der Pandemie: Bei manchen KFZ-Versicherern gibt es Geld zurück.

Positiver Effekt der Pandemie: Bei manchen KFZ-Versicherern gibt es Geld zurück.

© Schlierner / stock.adobe.com

Köln. In den vergangenen Monaten ist es auf den Straßen deutlich ruhiger geworden. Egal, ob Hausbesuche entfallen sind, die Fahrt zum Arbeitsplatz seltener geworden ist oder Ausflüge und Urlaubsreisen gestrichen wurden – bei vielen Menschen bleibt das Auto zurzeit häufig in der Garage stehen. Für sie bedeutet das: Es gibt Geld vom Kfz-Versicherer zurück. Seit April winken einige Versicherer mit Prämienerstattungen, wenn sich die Kilometerleistung des Fahrzeugs reduziert hat. Dafür müssen die Kunden allerdings selbst aktiv werden. Nur zwei Versicherer wollen ihre Kunden automatisch am geringeren Schadenaufkommen teilhaben lassen. Denn wenn weniger Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, sinkt auch die Unfallrate.

Die HUK-Coburg hat als erster großer Kfz-Versicherer Mitte April verkündet, den Kunden Geld zurückzuzahlen, weil es weniger Unfälle gibt. „Wir haben allein im April 30 bis 40 Prozent weniger Schäden in der Autoversicherung“, bezifferte HUK-Konzernchef Klaus-Jürgen Heitmann im Mai den Rückgang. Dabei sei der Rückgang bei den Haftpflichtschäden etwas ausgeprägter als bei den Kaskoschäden. „Das wird natürlich in den kommenden Monaten nicht auf diesem Niveau bleiben“, so Heitmann. Für das volle Jahr 2020 erwartet er eine Minimierung des Schadenaufwands, an dem die Kunden beteiligt werden.

Die Konkurrenz zeigt sich davon bisher unbeeindruckt. Die R+V hat dazu eine klare Haltung: „Eine pauschale Beitragserstattung halten wir aufgrund des individuellen Nutzungsverhaltens nicht für zielführend: In der Corona-Krise sind beispielsweise viele Bahnfahrer auf den eigenen Pkw umgestiegen und fahren damit jetzt mehr als zuvor.“

Unterschiedliche Systematiken

Von den großen Anbietern hat nur die DEVK ein ähnliches System wie die HUK-Coburg – und zwar unabhängig von der Krise. In den vergangenen Jahren hatte sie Kunden mit schadenfreien Verträgen Geld zurückgezahlt, wenn das Jahr schadenärmer als gedacht verlaufen war und sich entsprechende Überschüsse angesammelt hatten.

Bei der Allianz, hinter der HUK-Coburg der zweitgrößte Kfz-Versicherer, können Kunden ihre Beiträge reduzieren, indem sie ihre Fahrleistung anpassen. „Kunden, die schon jetzt wissen, dass sie durch die Corona-Krise dieses Jahr deutlich weniger fahren, können auch sofort ihre Kilometerangabe über ihre Agentur oder online über das Kundenportal melden“, sagte ein Sprecher. Anschließend erhalten sie sofort eine Rückzahlung. Bei einer Reduzierung der Kilometerleistung von 10.000 auf 8000 Kilometer könne dies zu einer Erstattung von durchschnittlich 50 Euro führen.

Wir haben allein im April 30 bis 40 Prozent weniger Schäden in der Autoversicherung.

Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstandssprecher HUK-Coburg

Die Erstattung von Prämien wegen geringerer Fahrleistung ist gängig im Markt. Die Neuerung besteht darin, dass Kunden auch im Laufe des Jahres ihre Kilometerangabe anpassen können. Die Rückzahlung erfolgt dann sofort und nicht erst zum Jahresende oder später. Ähnlich wie die Allianz gehen der Direktversicherer Cosmos Direkt, die R+V, die Axa und der Landwirtschaftliche Versicherungsverein Münster (LVM) vor. Sie alle versprechen ihren Kunden eine unterjährige Anpassung der Jahresfahrleistung.

Ein Generali-Sprecher hat weitere Vorschläge, wie Kunden Geld sparen können: „Der Beitrag lässt sich reduzieren, indem das Alter des Fahrers und der Fahrerkreis geprüft werden, der Vollkaskoschutz in einen Teilkaskoschutz umgewandelt wird oder die Kaskoversicherung ruhend gestellt wird.“ Geraten Versicherte in Zahlungsschwierigkeiten, bieten einige Versicherer auch die Stundung von Beitragszahlungen oder die Anpassung der Zahlungsperiode an, dazu gehören der LVM, die R+V, die HUK-Coburg und die Allianz.

Was machen Gewerbekunden?

Bei R+V, LVM und Gothaer können außerdem Gewerbekunden ihre nicht genutzten Fahrzeuge über eine beitragsfreie Ruheversicherung absichern. Die Stilllegung muss dabei nicht amtlich erfolgen, da viele Zulassungsstellen aufgrund des Corona-Virus entweder geschlossen sind oder nur eingeschränkte Öffnungszeiten haben. Wichtige Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrzeug nicht auf der Straße steht, sondern in einer Garage oder auf einem „umfriedeten Abstellplatz“, der von einem Zaun, einer Hecke oder einer Mauer umschlossen ist.

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