Schleswig

Weiße Zähne können umsatzsteuerfrei sein

Veröffentlicht:

SCHLESWIG. Zähnebleichen unterliegt als Schönheits-Behandlung in der Regel der Umsatzsteuer. Das gilt aber nicht bei Vorbehandlungen, wie jetzt das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht in Schleswig zugunsten einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis entschied (Az.: 4 K 179/10).

So ist Bleaching umsatzsteuerfrei, "wenn es auf die Beseitigung der (optischen) Folge einer Krankheit oder Gesundheitsstörung und einer aufgrund dieser Krankheit oder Gesundheitsstörung medizinisch indizierten Heilungsmaßnahme gerichtet ist".

Denn dann sei das Bleichen der Zähne "Teil einer Gesamtbehandlung", deren Ziel "die Wiederherstellung des status quo ante des behandelten Körperteils ist" . (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau steht vor einer schwarzen Wolke.

© 1STunningART / stock.aodbe.com

Keine Modeerscheinung

ADHS im Erwachsenenalter: Das gilt für Diagnostik und Therapie