Wenn Kasse nicht zahlt, ist Klinik in der Pflicht
FRANKFURT/MAIN (dpa). Weigert sich eine Krankenkasse, eine Behandlung zu bezahlen, müssen die Patienten die Kosten nicht zwangsläufig tragen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Dies gelte selbst dann, wenn sich Patienten bei Abschluß des Behandlungsvertrags zur Kostenübernahme bereiterklärt haben.