Wer eine Erbschaft ausschlägt, muß auf die gesetzlichen Fristen achten
BERLIN (ddp). Wer erbt, bekommt etwas geschenkt. Dieser Satz stimmt nicht immer. War der Erblasser nämlich verschuldet, gehören die Schulden zum Nachlaß. Und wenn der Erbe nicht aufpaßt, erbt er diese Schulden gleich mit und muß dafür mit seinem eigenen Vermögen haften.