Werbung mit "einheitlichem Beitragssatz" ist irreführend
BAD HOMBURG (pei). Krankenkassen dürfen nicht mit der halben Wahrheit über den künftigen Beitragssatz werben. Das hat das Oberlandesgericht SchleswigHolstein entschieden. Es sei irreführend, wenn verschwiegen werde, dass ab 2009 Zusatzbeiträge oder Prämien möglich sind.





