Wertpapiere sind per se kein Betriebsvermögen

Kiel (ava). Allein die Verpfändung von Wertpapieren begründet keinen unmittelbaren Zusammenhang der Wertpapiere mit dem Betrieb einer Arztpraxis. Diese zählen somit nicht zum Betriebsvermögen.

Veröffentlicht:

Die Beleihung oder Belastung von Wertpapieren für betriebliche Zwecke stellt nur einen rechtlichen, aber keinen wirtschaftlichen Zusammenhang mit den selbstständigen Einkünften her. Folge: Sie sind kein notwendiges Betriebsvermögen der Arztpraxis, entschied das Finanzgericht (FG) Köln. Verpfändete Wertpapiere würden erst zu dem Zeitpunkt, in dem der Sicherungsfall eintrete oder mit ihrer Verwertung ernsthaft zu rechnen sei, unmittelbar betrieblich eingesetzt und somit notwendiges Betriebsvermögen.

In dem konkreten Fall wollten die Kläger Verluste aus den Wertpapierverkäufen mit den Einkünften aus der ärztlichen Tätigkeit verrechnen. Das Gericht lehnte dieses Vorgehen ab. Drohe nicht ernsthaft die Gefahr einer Inanspruchnahme, seien Eventualverbindlichkeiten nicht zu bilanzieren. Das zur Sicherheit verpfändete Depot und die darin enthaltenen Wertpapiere würden erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Sicherungsfall eintrete und mit ihrer Verwertung ernsthaft zu rechnen sei, unmittelbar im Betrieb der Klägerin eingesetzt und notwendiges Betriebsvermögen. Ein solcher Sicherungsfall war jedoch aufgrund des ausreichenden Gewinns aus der Praxis im Streitjahr nicht zu erwarten.

Az.: 15 K 1235/04

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Brustschmerz in der Hausarztpraxis: Was tun?

„ÄrzteTag“-Podcast

GKV in der Krise – warum ist das Klassenzimmer die Lösung, DAK-Chef Storm und BVKJ-Präsident Hubmann?

Lesetipps
Nahaufnahme wie eine Kind ein orales Medikament einnimmt.

© Ermolaev Alexandr / stock.adobe.com

Häufiges Problem bei Kindern

Nach Medikamentengabe gespuckt – was tun?

Wie das Vorgehen bei einem Makrophagen-Aktivierungssyndroms am besten gelingt, erläuterte Dr. Peter Nigrovic beim Rheumatologen-Kongress EULAR in Barcelona.

© Katja Schäringer

Rheumatologen-Kongress

„Es braucht ein Dorf, um Morbus Still zu verstehen“