Wertverlust des Autos wirkt steuermindernd

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Wer ein Auto innerhalb eines Jahres wieder verkauft, kann den Verlust mit Spekulationsgewinnen verrechnen. Das geht aus einem gestern bekannt gegebenen Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor.

Ein Hesse hatte sich im Januar 2001 ein gebrauchtes BMW-Cabrio gekauft, das er schon im Oktober des gleichen Jahres wieder abgab. Den "Veräußerungsverlust" von 2400 Euro wollte er formell festgestellt wissen, um ihn in kommenden Jahren mit Spekulationsgewinnen verrechnen zu können.

Das Finanzamt lehnte dies ab: Gebrauchsgüter des täglichen Lebens, bei denen Wertsteigerungen von vornherein ausgeschlossen seien, würden von der Verrechnungsmöglichkeit nicht erfasst. Doch wie der Bundesfinanzhof betonte, steht das so nicht im Gesetz. Ein Entwurf, der Gebrauchsgüter ausgenommen habe, sei nicht Gesetz geworden. Es sei daher nicht Sache der Gerichte, Ausnahmen zu erfinden, auch wenn diese sich angeblich von selbst verstünden.

Urteil des Bundesfinanzhofs, Az: IX R 29/06

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung