SPD-Experten

Wettbewerb um beste Qualität gefordert

Experten der Friedrich-Ebert-Stiftung raten bei der Reform der stationären Versorgung zur Politik der kleinen Schritte.

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Zu viele Klinikbetten binden regional unnötig Geld, sagen die Experten der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Zu viele Klinikbetten binden regional unnötig Geld, sagen die Experten der Friedrich-Ebert-Stiftung.

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BERLIN. Keine Revolution, sondern eine evolutionäre Weiterentwicklung: Das sieht ein Positionspapier der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) zur "Zukunft der Krankenhäuser" vor. Einem Systemwechsel, wie etwa die Abschaffung der DRGs, erteilt die Arbeitsgruppe eine Absage.

Als wesentliches Ziel definiert es die Expertengruppe, "Krankenhäuser in einen qualitätsorientierten Wettbewerb um beste Leistungen einzubinden".

 Dazu solle die Qualität der Leistungen zum "Leitkriterium der Krankenhausplanung" werden. Sektorübergreifende Qualitätsindikatoren müssten besonders im Fokus stehen.

Weil diese bisher vor allem an fehlenden Daten des ambulanten Bereichs scheitern, solle die Kodierrichtlinie wieder verpflichtend eingeführt werden, heißt es.

Qualitätsdaten dürften nicht im "geschützten Raum der Selbstverwaltung" versteckt werden, sondern müssten zeitnah für die Krankenhausplanung genutzt werden.

Ernüchternde Erfahrungen mit Paragraf 137a SGB V

Als "ernüchternd" kritisiert die Arbeitsgruppe die Erfahrungen mit der sektorübergreifenden Qualitätssicherung nach Paragraf 137a SGB V. Anstatt der Ausschreibung dieser Aufgabe an ein externes Institut sei ein "Qualitätsinstitut" als dauerhafte Organisationsform nötig - analog etwa zum IQWiG.

Als reformbedürftig beschreibt das FES-Papier die Sicherstellung der stationären Versorgung. Standortentscheidungen seien nach wie vor politikgetrieben und zu wenig an der Versorgungssituation orientiert.

Auch habe die bisherige Krankenhausplanung beispielsweise Risikoselektion - die Konzentration auf lukrative Leistungen - nicht verhindern können. Den strikten Kontrahierungszwang der Kassen für stationäre Leistungen wollen die Experten nur in kleinen Schritten lockern.

Denkbar sei die quotierte Öffnung für Einzelverträge von Kassen über elektive Leistungen. Das Krankenhaus müsse für Produkt- und Prozessinnovationen prinzipiell offen bleiben.

Basierend auf einem "unbürokratischen Screening" des Zusatznutzens solle künftig entschieden werden, ob ein Produkt oder eine Methode in der Fläche oder zunächst nur begrenzt in Zentren eingesetzt wird.

Auch bei der Bewertung des DRG-Systems setzen die FES-Autoren auf Evolution. Krankenhausleistungen seien aufgrund von Preisobergrenzen nicht generell unterfinanziert, wird betont.

Vielmehr würden regional zu hohe Bettenkapazitäten unnötig Geld binden. Daher müsse es darum gehen, dort, wo der DRG-Katalog nicht ausreicht, durch Zu- und Abschläge für eine stärker leistungsgerechte Verteilung der Mittel zu sorgen.

Autoren plädieren für schärfere Regeln

Schärfere Regeln schlagen die Autoren zum einen beim Abschlag vor, mit dem die Nichtteilnahme eines Krankenhauses an der Notfallversorgung bestraft wird. Zum anderen solle untersucht werden, wie stark in einzelnen Kliniken Patientengruppen repräsentiert sind, die für Unterdeckungen in der Vergütung sorgen - multimorbide oder demenzkranke Patienten werden als Beispiele genannt.

Erst wenn eine bessere Abbildung dieser Fallgruppen im DRG-Katalog nicht ausreichend gelingt, könnten andere Ausgleichsmechanismen wie etwa Risikozuschläge erwogen werden.

Beim Umgang mit dem heiß diskutierten Thema der Mengenausweitungen in Krankenhäusern legen die FES-Experten Zurückhaltung an den Tag und verweisen auf das noch nicht vorliegende Gutachten, das das Bundesgesundheitsministerium dazu vergeben hat.

In der Übergangszeit sollte daher an dem geltenden Mehrleistungsabschlag festgehalten werden. Die Ausnahmeregeln vom Abschlag, die ein Drittel der Mehrleistungen unberücksichtigt lassen, gelte es aber "kritisch zu überprüfen".

Zudem schlagen die Autoren vor, Kassen sollten ihren Versicherten verpflichtend ein Zweimeinungsverfahren für solche stationären Leistungen anbieten, bei denen die Leistungsmenge besonders stark gestiegen ist. Diese Forderung hatte die SPD-Bundestagsfraktion schon im Frühjahr lanciert. (fst)

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