Werbungskosten

Zeitungsabo für den Job spart Steuern

Ärzte können die Kosten für Fachzeitschriften oder betrieblich genutzte Tageszeitungen steuerlich geltend machen.

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Berlin. Zeitunglesen ist grundsätzlich Privatvergnügen. Die Kosten dafür können prinzipiell nicht bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Lektüre nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlasst ist. „Das ist etwa bei Fachzeitschriften der Fall“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Bei Tageszeitungen wird es hingegen schwierig, wie jezt ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zeigt (Az.: 10 K 3253/17 E). Im konkreten Fall wollte der Sprecher eines Bankvorstands die Kosten für sein Tageszeitungsabo von der Steuer absetzen, denn tagesaktuelle Information über Finanzen, Politik und Wirtschaft sei wesentlicher Bestandteil seiner Tätigkeit. Aus Sicht des Finanzgerichts enthalte die Tageszeitung aber auch Informationen über Politik, Kultur und Sport, was nicht zum Berufsbild des Klägers gehöre. „Aufwendungen für Tageszeitungen und Zeitschriften, die für den Betrieb etwa für Arztpraxen bezogen werden, sollten ebenso wie Fachzeitschriften aber immer als Betriebsausgaben angegeben werden“, rät Klocke. (dpa)

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