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Honorarpolitik

Zi: TSVG-Zuschläge steuern Arztkontakte gezielt zugunsten dringender Fälle

Rausgeschmissenes Geld oder sinnvoller Anreiz zur vertragsärztlichen Ressourcenallokation? Die TSVG-Zuschläge stehen auf der Kippe – das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung munitioniert ihre Fürsprecher.

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Sondertopf für den schnellen Facharzt-Zugang? 2019 wurden die sogenannten TSVG-Zuschläge eingeführt, nun sollen sie dem Rotstift anheimfallen.

Sondertopf für den schnellen Facharzt-Zugang? 2019 wurden die sogenannten TSVG-Zuschläge eingeführt, nun sollen sie dem Rotstift anheimfallen.

© [M] Joachim Wendler / stock.adobe.com

Berlin. Nachdem unlängst der Bundesrechnungshof die Honorarzuschläge für Hausarztvermittlungsfälle und Überweisungen durch Terminservicestellen der Wirkungslosigkeit bezichtigt hatte, mussten sie unvermeidlich den Kostendämpfungsinteressen der Bundesgesundheitsministerin zum Opfer fallen.

Bei veranschlagten Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro (im 1. Jahr) bilden sie den mit weitem Abstand dicksten Streichposten in der Rubrik „Vertragsärztliche Versorgung“ des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Dessen Entwurf wurde Ende April vom Kabinett an den Bundestag überwiesen.

Erst vorige Woche veröffentlichte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung eine nach Fachgruppen differenzierte Auswirkungsanalyse der schwarz-roten Sparpläne. Nun legt das Zi mit einer Erfolgsbilanz der Terminvermittlung durch hausärztliche Praxen und Terminservicestellen der KVen nach.

Im Beobachtungszeitraum Q4/2024 bis Q3/2025 registrierte das Institut bundesweit rund 4,5 Millionen hausärztliche Terminvermittlungen zu Fachärzten sowie 1,5 Millionen TSS-Fälle.

Meist nur vier Tage Wartezeit

Dabei seien Termine gezielt zugunsten dringender Behandlungsanlässe vergeben worden, heißt es. „Rund 62 Prozent der über Hausärzte vermittelten Facharzttermine konnten innerhalb von vier Tagen vereinbart werden.“

In einzelnen Fachgruppen wie HNO-Ärzten, Chirurgen, Gynäkologen oder Urologen seien sogar zwischen 70 und 80 Prozent der hausärztlichen Überweisungen binnen vier Tagen terminiert worden. Bei den TSS-Fällen betrage der Anteil der kurzfristigen Terminvermittlung (4 Tage) 47 Prozent, über zwei Drittel (75 Prozent) hätten binnen 14 Tagen einen Facharztkontakt bekommen.

Aufs Ganze entfielen laut Zi im Beobachtungszeitraum aber nur 0,8 Prozent sämtlicher vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Behandlungsfälle auf eine hausärztliche Vermittlung und 0,3 Prozent auf TSS-Buchungen. Die dokumentierte Leistungsanforderung – unter anderem ein überdurchschnittlicher Diagnostikanteil – erlaube den Rückschluss, „dass die strukturierte Vermittlung insbesondere bei komplexeren Krankheitsverläufen eingesetzt wird“. Die Patienten „sind im Durchschnitt älter, haben mehr Behandlungstage und konsultieren mehr Ärzte als Patienten mit regulären Überweisungen“.

„Wer hier kürzt, riskiert längere Wartezeiten“

Unter den Zielpraxen der hausärztlichen Terminvermittlung dominierten HNO, Orthopädie und Kardiologie, bei den Terminservicestellen Radiologie und Psychotherapie. Die geplante Streichung der Vergütungszuschläge für diese Fälle, kommentiert Zi-Chef Dr. Dominik von Stillfried, würde vor allem „jene Patienten treffen, die besonders auf eine rasche und koordinierte Versorgung angewiesen sind. Wer hier kürzt, riskiert längere Wartezeiten und eine Verschlechterung der Versorgungsqualität“.

Ob sich die Parlamentarier von diesen Argumenten beeindrucken lassen und zugunsten bonifizierter Termine Einspruch gegen deren Abschaffung erheben, bleibt abzuwarten. Laut Bundesrechnungshof summierten sich die 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten, extrabudgetären Honorarzuschläge für Vermittlungsfälle bis Mitte 2024 auf 2,9 Milliarden Euro. Währenddessen hätten sich jedoch „die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte nicht verkürzt“. (cw)

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