TIPP DES TAGES

Zins-Auszahlung bis Ende Februar

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Zu Jahresbeginn lassen sich viele Sparer traditionell ihre Zinsen aus dem vergangenen Jahr gutschreiben. Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist können in der Regel nur bis spätestens Ende Februar abgehoben werden, sie müssen es jedoch nicht. Wenn sie auf dem Konto bleiben, werden sie jedoch Bestandteil des Sparguthabens und liegen dann ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Eine Verfügung über die Zinsen nach diesem Termin behandeln die Banken als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.

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