Zivildienst: Freiwillige bekommen Kindergeld

BERLIN (dpa). Die rund 35.000 Freiwilligen, die den Wegfall des Zivildienstes in Deutschland pro Jahr ausgleichen sollen, haben künftig auch Anspruch auf Kindergeld. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat.

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Der Kindergeldanspruch galt bisher nur im Freiwilligen Sozialen sowie im Freiwilligen Ökologischen Jahr. Nach Darstellung des Familienministeriums besteht nun eine einheitliche Regelung. Bei der Obergrenze für das Taschengeld sei bereits beschlossen worden, dass es einen einheitlichen Höchstsatz geben soll.

Das Familienministerium zeigte sich optimistisch, das Ziel von 35.000 Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst zu erreichen. Der Umstand, dass 14.300 Zivildienstleistende auch über den 30. Juni hinaus bereit seien, entsprechenden Dienst zu leisten, sei "schon jetzt ein außerordentlich positives Signal".

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