Zulassungsentzug ist abwendbar bei Wohlverhalten
KASSEL (mwo). Wird der Beschluß, einem Vertragsarzt seine Zulassung zu entziehen, nicht sofort umgesetzt, so hat der Arzt eventuell noch eine Bewährungschance. Denn die Gerichte müssen ein späteres "Wohlverhalten" bis zum Tag ihres Urteils berücksichtigen, entschied das Bundessozialgericht.