Urteil Bundesverfassungsgericht
Zwangsernährung ist auch bei suizidgefährdeten Häftlingen zulässig
Suizidgefährdete Gefängnisinsassen, die die Nahrung verweigern, dürfen zwangsernährt werden - zumindest solange, bis ein psychiatrisches Gutachten die Ernsthaftigkeit ihres Sterbewunsches bestätigt.