Zwei Varianten gegen die Versorgungslücke
NEU-ISENBURG (ph). Anfang 2002 wurde im Tarifvertrag für Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen eine Pensionskasse für die betriebliche Altersvorsorge vereinbart. Arzthelferinnen können dabei zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Rentenversicherung wählen.