Zweitwohnungssteuer für Studenten rechtens
LEIPZIG (dpa). Universitätsstädte dürfen von Studenten, die mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind, Zweitwohnungssteuer verlangen. Die Forderung verstoße nicht gegen Bundesrecht, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Damit hatte die Klage einer Studentin aus Wuppertal keinen Erfolg Sie hatte in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Das BVerwG hob dieses Urteil auf und verwies den Streit nach Düsseldorf zurück.
Az.: BVerwG: 9 C 17.07