Betrieb des Deutschen Telemedizinportals
gematik übernimmt
BERLIN.Das Deutsche Telemedizinportal läuft ab sofort unter dem Dach der gematik und ist über die Website https://telemedizinportal.gematik.de/ erreichbar.
Auf dem Portal, das bislang vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) betrieben wurde, werden strukturierte Infos zu Telemedizinprojekten aus dem gesamten Bundesgebiet gesammelt.
Derzeit werden dort über 200 Projekte und Anwendungen genauer beschrieben.
Die Umstellung erfolgt laut gematik in Vorbereitung auf den im E-Health-Gesetz festgeschriebenen Auftrag an die Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur, ein Infoportal zu erstellen, das Inhalt, Verwendungszweck und Finanzierung von E-Anwendungen im Gesundheitswesen beschreibt.
Denn das in Paragraf 291e SGB V festgeschriebene Interoperabilitäts- und Informationsverzeichnis enthalte unter anderem die Inhalte des bereits bestehenden Telemedizinportals, so die gematik. (reh)







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


