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Finanzvertrieb

vzbv begrüßt BaFin-Aufsicht über Berater

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Berlin. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobt das Vorhaben, die Aufsicht über die rund 38 000 in Deutschland zugelassenen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Die Bundesregierung hatte Mitte Dezember einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Bislang obliegt die Aufsicht den Gewerbeämtern oder den Industrie- und Handelskammern. Beiden fehle es jedoch an Ressourcen und einem „expliziten Verbraucherschutzmandat“, moniert der vzbv. Außerdem seien die Handelskammern gleichzeitig auch Interessenvertreter der Berater.

Eine „zentrale, einheitliche und zuverlässige Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig“, so Dorothea Mohn, Teamleiterin „Finanzmarkt“ beim Verband. Es sei richtig, „dass sich Schwarz-Rot gegen die Lobby der Finanzvermittler durchsetzt und den Finanzmarkt verbraucherfreundlicher macht“.

Allerdings werden auch Nachbesserungen gefordert. Geht es nach dem Willen der Verbraucherschützer, dann sollten sich künftig nur solche Berater „unabhängig“ nennen dürfen, „die konsequent auf Provisionen verzichten“, also rein auf Honorarbasis arbeiten. Außerdem sollten die Anlageberater zu gleichviel Transparenz hinsichtlich Produkt- und Beratungskosten verpflichtet werden, wie Banken und Sparkassen. (cw)

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