TIPP DES TAGES

Bank muss auf zu hohen Preis hinweisen

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Wer eine Immobilie kauft, muss von seiner Bank auf einen zu hohen Preis hingewiesen werden. So lautet eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az: XI ZR 221 / 07).

Nach dem Urteil macht sich die kreditgebende Bank schadenersatzpflichtig, falls sie vor Abschluss des Darlehensvertrags nicht aufklärt, wenn der Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung erheblich über dem Verkehrswert liegen sollte.

Dann muss das Kreditinstitut den Käufer finanziell so stellen, als hätte er die Immobilie gar nicht erworben. Die Haftungspflicht des Kreditinstituts greift nach Einschätzung von Experten bereits dann, wenn sich dem Bankmitarbeiter die Erkenntnis aufdrängen musste, dass die Immobilie überteuert ist.

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